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Vertragsbestimmungen

 

 

  1. BeoFit GmbH überlässt dem Gast gegen das vereinbarte Benutzungsentgelt für die Vertragsdauer sämtliche dem Training dienenden Einrichtungen. Die Benutzungsrechte des Gastes sind nicht übertragbar. Der Gast ist verpflichtet, seine Anwesenheit vor dem Training mittels Ein-Check-System zu registrieren. Diese sind nicht übertragbar und nicht für Drittpersonen bestimmt.

  2. BeoFit bekennt sich zu einem dopingfreien Sport und legt Wert auf dopingfreie Trainingseinrichtung. Der Gast verpflichtet sich, auf jede Form von Doping zu verzichten.

  3. Der Gast bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat der Gast vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden.

  4. Die Benutzung der Einrichtungen von BeoFit erfolgt auf Risiko und Gefahr des Gastes. Jegliche Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

  5. Im Falle von Betriebsunterbrechungen infolge Reinigung, Reparaturen, Zufall, höhere Gewalt usw. hat der Gast keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen. übersteigen die Betriebsunterbrechungen während eines Vertrags-Jahres insgesamt vier Wochen, so verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um die Dauer der die vier Wochen übersteigenden Betriebsunterbrechungen. Weitere Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. An Festtagen gelten spezielle Regelungen.

  6. Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, berufliche Verhinderungen usw., entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung, längerem Militärdienst und Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit BeoFit für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag um die Zeitspanne, in welcher der Gast pausiert hat. Die ursprünglich vereinbarte Zahlungsweise bleibt von einer solchen Regelung unberührt.

  7. Verstösst der Gast in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung, so ist BeoFit berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Benutzungsentgelt.

  8. BeoFit haftet nicht für Beschädigung,Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen und mit gebrachter Kleidung des Gastes.

  9. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

  10. Die Hausordnung ist ein Vertragsbestandteil.

  11. Erhöhungen des Benutzungsentgelts sind im maximalen Umfang von 10% des bisherigen Betrages möglich und werden mindestens einen Monat im Voraus von BeoFit angekündigt.

  12. Die Hausordnung und die Datenschutzbestimmungen bilden einen Bestandteil dieses Vertrags.

  13. Der Vertrag muss an dem BeoFit Standort gelöst werden.

  14. Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 4 Wochen vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Vertragsbeginn ist der Trainingsstart. Vor Ablauf der Kündigungsfrist wird der Gast von BeoFit schriftlich auf die bevorstehende Vertragsverlängerung und die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen.

  15. Das vereinbarte Benutzungsentgelt ist als Jahresgebühr zahlbar, 30 Tage netto. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird ein Mahnverfahren eingeleitet, dabei beträgt die Mahngebühr CHF 50.- . Ab der 2. Mahnung steht dem Gast das Benutzungsrecht gemäss Ziffer 1 solange nicht mehr zu (Sperre), bis sämtliche Ausstände bezahlt sind.

  16. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand der jeweilige Sitz von BeoFit GmbH, Interlaken.

  17. Sie verpflichten Sich bei jedem Trainigsbesuch ein Telefon aus Sicherheitsgründen bei ihnen zu haben.

  18. Haftungsausschlusserklärung: Sofern ich nicht gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, versichert bin, trainiere ich auf meine eigene Verantwortung. Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen, die im Zusammenhang mit meiner Teilnahme im Training BeoFit stehen.

Hausordnung

 

Für die Sicherstellung eines reibungslosen Trainingsbetrieb mit einem hohen Qualitätsstandard, ist die BeoFit GmbH auf die Einhaltung und zur Kenntnisnahme folgender Regeln und Gegebenheiten angewiesen:

  • Allen Anweisungen des BeoFit Teams ist Folge zu leisten.

  • Die Ausdauergeräte müssen nach jeder Benützung gereinigt werden.

  • Die Trainingsgeräte dürfen nur mit einem Handtuch benutzt werden.

  • Das Tragen von sauberen Turn- oder Geräteschuhen ist obligatorisch.

  • Aus Rücksicht auf die anderen Mitglieder bitten wir Personen mit einer starken Ausdünstung vor dem Training zu duschen.

  • Freihanteln dürfen nur im Workout Zone benutzt werden.

  • Nach jedem Trainingssatz muss das Gerät verlassen werden. Pausen auf den Geräten sind nicht erwünscht.

  • Das Telefonieren mit dem Natel ist während dem Training zu vermeiden.

  • Übermässiger Lärmpegel ist zu vermeiden.

  • Liegengebliebene Kleider werden nach 4 Wochen entsorgt.

  • Dieser Raum wird videoüberwacht. 

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