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AGB BEO-fit GmbH

 

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) der beo fit GmbH; nachfolgend: Vertragspartnerin bzw. Betreiberin) finden auf sämtliche Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Nutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte im jeweiligen Studio der Vertragspartnerin Anwendung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

1.2. Der Abschluss bzw. die Verlängerung einer Mitgliedschaftsvereinbarung (nachfolgend: Vereinbarung) erfolgt ausschliesslich zu den Konditionen gemäss der bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils gültigen Fassung der AGB.

 

1.3. Die vorliegenden AGB, die Vereinbarung, die Hausordnung sowie weitere besondere Bestimmungen (z.B. Datenschutzerklärung) der Betreiberin bilden integrale Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen der Vertragspartnerin und dem Mitglied.
 

1.4. Die Vertragspartnerin behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AGB unter Einhaltung einer Widerspruchsfrist von 30 Tagen jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuell gültige Fassung der AGB ist verfügbar auf der Homepage (www.beo-fit.ch) und kann über diese Homepage ausgedruckt werden.

 

2. Mitgliedschaft

2.1. Die gültige Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied nach fristgerechter Bezahlung des fälligen Mitgliederbeitrages, die Trainingsanlagen sowie Trainingsgeräte der Vertragspartnerin nach Massgabe der Vereinbarung während den offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen. 

 

2.2. Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils vor Beginn der Vertragsdauer vom Kunden zu bezahlen. Bei einer monatlichen Zahlungsmodalität ist der erste Monatsbeitrag am Tag des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Die weiteren monatlichen Beiträge sind jeweils bis spätestens am gleichen Tag der Folgemonate zu bezahlen. Dasselbe gilt, wenn eine Mitgliedschaft für mehrere Jahre abgeschlossen wird. Die Gebühren für den Mitgliederausweis (Badge/App) sowie die Verwaltungspauschale sind bei Vertragsabschluss fällig und vor Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen. Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung zum Studio.

 

2.3. Das Mitglied ist berechtigt, ein Upgrade auf eine höherwertige oder einen Wechsel auf eine preisgünstigere Mitgliedschaft ohne Einhaltung der Kündigungsfrist mit einer neuen Gültigkeitsdauer von zwölf bzw. vierundzwanzig Monaten mit Wirkung ab der kommenden Vertragslaufzeit zu verlangen.

 

2.4. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann vom Kunden nur bei Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung der Betreiberin gegen eine Gebühr von CHF 99.00 auf eine Drittperson übertragen werden. Im Falle einer Verletzung dieser vertraglichen Pflicht schuldet das Mitglied der Vertragspartnerin eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 150.00 für jede einzelne Verletzungshandlung. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet das Mitglied nicht von der weiteren Einhaltung der Vereinbarung. Schadenersatzforderungen, die den Betrag der Konventionalstrafe übersteigen, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Wiederholungsfall kann die Vertragspartnerin das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen.

 

2.5. Die Mitgliedschaft verlängert sich nicht automatisch. 

 

2.6. In folgenden Fällen kann die Mitgliedschaft unterbrochen werden (Ruhezeit), wobei der Antrag innerhalb von dreissig (30) Kalendertagen nach Eintritt des Grundes bei der Betreiberin schriftlich zu stellen ist: 
a) Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines Arztzeugnisses unter Angabe des Anfangs- und Enddatums;
b) Bei Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst gegen Vorlage des Aufgebotes.

 

2.7. Eine Ruhezeit ist nur für die ununterbrochene Dauer von mindestens einem vollen Monat pro Ereignis möglich. Dauert die Ruhezeit länger als drei Monate im Falle von Ziffer 2.6 lit. a, so muss das Mitglied nach Ablauf von drei Monaten ein neues Arztzeugnis vorweisen, andernfalls läuft die Vereinbarung ordentlich weiter. Davon ausgenommen sind schwere Erkrankungen, welche individuell geprüft werden.
 

2.8. Während einer Ruhezeit stehen die gegenseitigen vertraglichen Pflichten still. Die Dauer der Ruhezeit wird nach vollständiger Tilgung sämtlicher offenen und fälligen Forderungen eingepflegt. Eine geldwerte Auszahlung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
 

2.9. Für eine Mitgliedschaft eines urteilsfähigen, handlungsunfähigen Mitglieds ist die ausdrückliche schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Personen, die das 14. Lebensjahr im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vollendet haben, können nicht Mitglied werden. Ausnahmen von dieser Altersgrenze gelten für Angebote für Kinder im Rahmen von Spezialangeboten.
 

2.10. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ausschliesslich in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters im jeweiligen Studio der Betreiberin trainieren. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für professionell geführte Angebote für Kinder im Rahmen von Spezialangeboten.
 

2.11. Änderungen von vertragsrelevanten Daten wie Name, Adresse, Telefon, E-Mailadresse, etc. muss das Mitglied der Vertragspartnerin unverzüglich mitteilen. Kosten, welche der Betreiberin infolge Nichterfüllung dieser vertraglichen Pflicht entstehen, sind vom Mitglied zu bezahlen. 

 

3.Öffnungszeiten

3.1. Die aktuellen Öffnungszeiten sowie das Kursangebot können anhand des Aushanges im jeweiligen Studio der Betreiberin oder auf der Homepage (www.beofit.ch) in Erfahrung gebracht werden. An Feiertagen gelten spezielle Öffnungszeiten.

 

3.2. Die Mitglieder haben das Recht, das jeweilige Studio täglich während den Öffnungszeiten zu betreten und die Trainingsanlagen sowie Trainingsgeräte zu nutzen. Von dieser Regelung ausgenommen sind insbesondere Revisions-, Reinigungs-, Umbau- und Sanierungsarbeiten, bei denen das jeweilige Studio der Betreiberin ganz oder teilweise geschlossen bleibt. Das Mitglied hat aufgrund von betriebsnotwendigen Schliessungen bzw. aufgrund einer Änderung des Angebots und/oder der Öffnungszeiten keinen Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlte(n) Entschädigung(en), auf eine kostenlose Verlängerung der Mitgliedschaft oder auf anderweitige Modifikationen vertraglicher Leistungen.

 

4. Zutrittsberechtigung

4.1. Das Mitglied erwirbt mit Vertragsabschluss einen Mitgliederausweis (Badge/App), der den Zutritt zum Studio ermöglicht. Kann das Mitglied keinen gültigen Badge bzw. kein gültiger QR-Code vorweisen, wird kein Zutritt in das jeweilige Studio der Betreiberin gewährt und eine Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen ist nicht möglich.

 

4.2. Für die Erstausstellung und jede weitere Neuausstellung des Badge/App-Codes zahlt das Mitglied eine Verwaltungs / Bearbeitungsgebühr in der Höhe von je CHF 50.00.

4.3. Das Studio der Betreiberin führt einen bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit dem Mitgliederbeitrag oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht.

  

5. Vertragsabschluss

5.1. Das jeweilige Studio der Betreiberin bietet unterschiedliche Dienstleistungen und Produkte an. Das Angebot bemisst sich nach Massgabe des bezahlten Mitgliederbeitrages. Das Angebot kann jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Mitgliedschaft besteht. 

 

5.2. Zusätzliche im jeweiligen Studio der Betreiberin angebotene Dienstleistungen und Produkte, die im Mitgliederbeitrag nicht inbegriffen sind, müssen vom Mitglied im Voraus bezahlt werden.
 

5.3. Der Abschluss von Vereinbarungen ist vor Ort möglich per App möglich. Vorbehalten bleibt ein elektronischer Vertragsabschluss zum Beispiel auf der Homepage der Betreiberin. Hingegen ist der telefonische Abschluss einer Vereinbarung nicht möglich.

 

5.4. Kosten von Bezahldiensten (sog. Transaktionsgebühren, z.B. Twint, Kartenzahlung mit Debit- oder Kreditkarte, Postcard) können dem Mitglied belastet werden.

 

5.5. Sollte die Vertragspartnerin mit dem Mitglied zu Vertragsbeginn oder zu Beginn eines Verlängerungszeitraums einen Mitgliederbeitrag (Sonderkondition) vereinbaren, der geringer ist, als der reguläre Mitgliederbeitrag für die vereinbarte Leistung zu diesem Zeitpunkt, so gilt diese Abrede nur für die ersten 12 Monate ab Einigung. Nach Ablauf des vorgenannten Zeitraums schuldet das Mitglied den jeweils aktuell gültigen Mitgliederbeitrag.

 

5.6. Im Rahmen des Abschlusses der Vereinbarung und während der Studionutzung ist das Mitglied verpflichtet, zwecks Identitätsnachweis eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass auf Verlangen vorzulegen.

 

5.7. Bei Abschluss einer Jahresmitgliedschaft mit Teilzahlung ist die Vertragspartnerin berechtigt, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen, wozu insbesondere das Einholen von Auskünften bei Dritten zählt. Die Vereinbarung wird in diesem Fall unter der aufschiebenden Bedingung (Suspensivbedingung) abgeschlossen, dass die Bonitätsprüfung des Mitgliedes positiv ausfällt.
 

 

6. Hausordnung

6.1. Das Mitglied verpflichtet sich, die jeweils aktuell gültige Fassung der Hausordnung strikte einzuhalten und den Weisungen des Personals strikte Folge zu leisten. 

 

6.2. Verstösst das Mitglied gegen die Hausordnung bzw. hält es sich nicht an die Weisungen des Personals im jeweiligen Studio der Betreiberin, ist die Betreiberin nach vorgängiger schriftlicher Abmahnung berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und den Badge bzw. App Code zu sperren. Das Mitglied hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung seines im Voraus bezahlten Mitgliederbeitrages. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch das Mitglied ist eine vorgängige schriftliche Abmahnung nicht erforderlich.

 

6.3. Das Studio stellt dem Mitglied während der Trainingszeit Schliessfächer zur Verfügung. Das Studio ist berechtigt, verschlossene Schliessfächer auf Kosten des Mitgliedes zu öffnen und auszuräumen, soweit diese ausserhalb der Trainingszeit des Mitgliedes verwendet werden. Das Studio ist ferner berechtigt, verschlossene Schliessfächer auf Kosten des Mitgliedes zur Aufdeckung von allfällig strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen des Mitgliedes zu öffnen und auszuräumen.

 

6.4. Das Mitglied nutzt das Schliessfach auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Die Betreiberin schliesst - soweit gesetzlich zulässig - jegliche Haftung für unmittelbare (direkte) und mittelbare (indirekte) Schäden aus. Ausgeschlossen ist jegliche Haftung für im Schliessfach hinterlegte Wertsachen, Geld, (Sport-)Kleider etc. Das Mitglied ist für den Abschluss einer adäquaten Versicherung selbst verantwortlich.

 

6.5. Kundenparkplätze der Betreiberin, die vom Mitglied genutzt werden, dürfen vom Mitglied ausschliesslich während den Trainingszeiten im jeweiligen Studio der Betreiberin genutzt werden. Erfolgt die Nutzung der Parkplätze ausserhalb der Trainingszeiten des Mitgliedes, so ist die Vertragspartnerin berechtigt, das Fahrzeug des Mitgliedes auf dessen Kosten abschleppen zu lassen.

 

6.6. Es ist strikte untersagt, im jeweiligen Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder illegale (Sucht-)Mittel wie Doping gemäss der Dopingliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen illegaler Mittel sowie verschreibungspflichtiger Medikamente (z.B. Anabolika), die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitgliedes dienen, in das jeweilige Studio der Betreiberin untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im jeweiligen Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. 

 

6.7. Im Falle eines Verstosses gegen diese vertraglichen Pflichten ist die Vertragspartnerin berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Im Falle einer Verletzung dieser vertraglichen Pflicht schuldet das Mitglied der Vertragspartnerin eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 500.00 für jede einzelne Verletzungshandlung. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet das Mitglied nicht von der weiteren Einhaltung der Vereinbarung. Schadenersatzforderungen, die den Betrag der Konventionalstrafe übersteigen, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Wiederholungsfall ist die Betreiberin zudem berechtigt, ein zeitlich unbeschränktes Hausverbot bei gleichzeitiger Auflösung der Vereinbarung mit sofortiger Wirkung auszusprechen.

6.8. Ich verpflichte mich bei jedem Trainigsbesuch ein Telefon aus Sicherheitsgründen bei mir zu haben.

 

7. Zahlungsverzug

7.1. Bezahlt das Mitglied die geschuldete Entschädigung nicht fristgerecht, gerät es umgehend und ohne Mahnung in Verzug. Die Betreiberin ist berechtigt ab Verzugseintritt eine Gebühr je Mahnung sowie Verzugszinsen von fünf (5) Prozent zu erheben. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit zur Zahlung fällig.

 

7.2. Zahlt das Mitglied nicht rechtzeitig, so gerät dieses umgehend ohne Mahnung in Verzug und schuldet der Betreiberin eine Entschädigung für jeden weiteren Verzugsschaden (z.B. Inkassokosten etc.). Dabei ist die Betreiberin im Falle eines Zahlungsverzuges eines Mitgliedes berechtigt, spezialisierte Drittpersonen (z.B. Inkassounternehmen) beizuziehen bzw. die Geltendmachung der Forderung an solche Dritte auszulagern. Die Betreiberin hat zudem das Recht, diesen Drittpersonen sämtliche Daten und Unterlagen zugänglich zu machen, die für den angestrebten Zweck erforderlich sind.

 

7.3. Die Betreiberin behält sich im Falle eines Zahlungsverzuges explizit das Recht vor, dem säumigen Mitglied den Zutritt in das jeweilige Studio zu verweigern und den Badge bzw. den App Code bis zur Begleichung sämtlicher offener und fälliger Forderungen zu sperren bzw. die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen sowie die damit anfallenden Kosten dem Mitglied in Rechnung zu stellen.

 

8. Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt

8.1. Für den Fall, dass das jeweilige Studio der Betreiberin aufgrund eines nicht von ihr zu verschuldenden Ereignisses höherer Gewalt die Vereinbarung gar nicht (beispielsweise infolge einer vollständigen Schliessung des Studios), nicht vollständig (z.B. aufgrund einer Teilschliessung oder vorübergehenden Schliessung des Studios) oder nicht rechtzeitig (Verzug) erfüllt, bestehen keine Haftung der Betreiberin und keine Schadenersatzansprüche des Mitgliedes (insbesondere in Form einer Rückvergütung für bereits geleistete Beiträge oder Verlängerung der Vertragsdauer) gegenüber der Vertragspartnerin.

 

8.2. Als höhere Gewalt im Sinne der vorliegenden Bestimmung gelten sämtliche Umstände ausserhalb der Kontrolle bzw. Einflussbereiches der Parteien, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien und Pandemien, behördlich angeordnete Einschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und/oder Sicherheit oder der Ausfall öffentlicher Infrastrukturanlagen (wie Werke der Strom- und Energieversorgung).

 

9. Vertragsbeendigung

9.1. Verstösst das Mitglied gegen eine Bestimmung der Vereinbarung, dieser AGB und/oder der Hausordnung, so ist die Betreiberin berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen.  

9.2. Will das Mitglied die Vereinbarung nicht verlängern, so muss das Mitglied das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder Wiedererneuerung schriftlich unter Angabe der Kunden-ID gegenüber der Verwaltung der Betreiberin kündigen. Massgebend für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Verwaltung der Betreiberin.

 

10. Haftung

10.1. Die Betreiberin schliesst - soweit gesetzlich zulässig - jegliche Haftung für unmittelbare (direkte) und mittelbare (indirekte) Schäden aus. Der Kunde ist für den Abschluss einer adäquaten Versicherung selbst verantwortlich. Haftungsausschlusserklärung: Sofern ich nicht gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, versichert bin, trainiere ich auf meine eigene Verantwortung. Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen, die im Zusammenhang mit meiner Teilnahme im Training BeoFit stehen. 

10.2. Das Mitglied haftet vollumfänglich für die von ihm verursachten Sachschäden an Trainingsanlagen, Wellnessanlagen und Trainingsgeräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen. Das Mitglied ist verpflichtet, sämtliche entsprechende Reparatur- und/oder Ersatzkosten der Betreiberin vollumfänglich zu ersetzen.

 

11. Datenschutz

11.1. Die Betreiberin bearbeitet personenbezogene und nicht personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschliesslich seines Fotos) oder lässt diese durch von ihr beauftragten Drittpersonen bearbeiten, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, der Evaluation und Entwicklung des Studioangebots oder der Prävention vor oder Aufklärung von vertrags- oder strafrechtswidrigem Verhalten dient. So werden beim Betreten des jeweiligen Studios Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst und gespeichert. Solche Daten werden bspw. in anonymisierter Form zur Optimierung der allgemeinen Trainingsbedingungen verwendet.

 

11.2. Mit der Anmeldung bestätigt das Mitglied, dass es die Datenschutzerklärung der Betreiberin und die darin umschriebene Bearbeitung seiner Personendaten gelesen und verstanden hat. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website der Betreiberin verfügbar.

 

11.3. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Räumlichkeiten des Studios aus Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden können. Die einschlägigen Bestimmungen des eidgenössischen Datenschutzgesetzes werden eingehalten.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Vertragspartnerin ist berechtigt, diese AGB unter Einhaltung einer Widerspruchsfrist von 30 Tagen jederzeit abzuändern und/oder zu ergänzen. Erhebt das Mitglied innert dieser Frist schriftlich bei der Vertragspartnerin Widerspruch, so hat die Vertragspartnerin das Recht, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Das Mitglied hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung seines im Voraus bezahlten Mitgliederbeitrages.

 

12.2. Solche Änderungen werden mit Inkrafttreten für sämtliche Mitglieder durch Veröffentlichung auf der Website bzw. Homepage der Vertragspartnerin wirksam. 

 

12.3. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für allfällige Regelungslücken. 

 

12.4. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Vertragspartnerin. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausgeschlossen ist die Anwendung von Bestimmungen des internationalen Privatrechts (IPRG) sowie von Staatsverträgen.

 

Stand: 02/2022

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